das ändert alles nichts daran das das aufbauseminar wartet UND die probezeit nochmals um 2 jahre verlängert wird sobald das vergehen über ein verwarngeld (Ab 40 Euro aufwärs) hinausgeht und zusätzlich mit punkten bestraft wird.
auswirkungen auf die probezeit hat es erst bei überschreiten von gemessenen 21 km/h.
und das ist im grunde die eigendliche strafe.
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Steiner1973
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