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Ungelesen 05.05.13, 22:58   #11
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Gegenüber Amazon bist du zu 100% Zahlungspflichtig. Es wurde unter deinen Namen von deinem Kundenkonto bestellt. Halt nur mit alternativer Lieferadresse. Nebenbei bemerkt, das weiter geben der Zugangsdaten ist nicht zulässig und geht deshalb zu deinen Lasten.

Natürlich kannst du das Geld von der Mutter zurück verlangen. Notfalls per Zivilklage. Anzeige kannst du dir aber sparen. Es sei denn, du kannst nachweisen das Sie schon bei Bestellung die Absicht hatte nicht zu bezahlen. Das wäre Betrug. Aber wenn Sie erst später nicht mehr zahlen will, weil du dich von Ihrer Tochter getrennt hast, sicher nicht.

Zitat:
Ich habe die Mutter angerufen und sie meint, dass sie es überwiesen hätte und bei der Sparkasse nach dem Kpntoauszug sucht.
Das kann der Knackpunkt sein. Vermutlich hat Sie sogar tatsächlich bezahlt, nur kann Amazon die Zahlung keinem Kunden zuordnen weil Fehler gemacht wurde. Da auf dem Überweisungsträger/Onlineüberweisung nicht dein Name steht, sondern Ihrer, und wenn dann noch Kundennummer oder/und Rechnungsnummer fehlen oder fehlerhaft sind, kann Amazon die Zahlung auch nicht anhand des Namens zuordnen.

Zusätzlich hast du dich damals auch nicht weiter darum gekümmert. Und das bedeutet für dich, das du bei Auffinden des Überweisungsträgers dieses Geld zwar wieder bekommst oder nicht zahlen mußt, alle Mahnkosten aber trotzdem weiter fällig sind. Denn du hattest nach der ersten Erinnerung/Mahnung eine Mitwirkungspflicht zur Aufklärung der Sachlage.
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