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Ungelesen 13.04.13, 16:40   #5
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Hab was dazu gefunden,falls bei Jemanden das selbe der Fall ist gerade

Zitat:
Keine großen Beträge mehr über*weisen

So lange Flex*strom noch liefert, sind Betroffene verpflichtet, die monatlichen Abschläge weiter zahlen. Größere Voraus*zahlungen – zum Beispiel einen Jahres*abschlag im Voraus – sollten Kunden aber vorsichts*halber nicht mehr über*weisen. Wer bereits eine entsprechende Einzugs*ermächtigung erteilt hat, sollte sie widerrufen. Auch bereits abge*buchte Summen lassen sich widerrufen, das geht mindestens sechs Wochen lang. Nach Ansicht von Jürgen Schröder, Verbraucherjurist der Verbraucherzentrale Nord*rhein-West*falen, haben Kunden im Insolvenzfall das Recht, Voraus*zahlungen zurück*zuhalten. Schließ*lich müssen sie damit rechnen, dass ihnen irgend*wann kein Strom mehr geliefert wird.
Quelle
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