Wer die Zeit und Lust hat kann ihm ja mal die Gewerbeaufsicht und das Finanzamt zur "Firmenzentrale" schicken - danach ist er wahrscheinlich nicht mehr so vorlaut und allwissend.
So sind die Kopfhörer höchstwahrscheinlich CE-Pflichtig, 1. Grund mal vorbeizuschauen hier mal nen Link zur Gewerbeaufsicht Berlin:
http://www.berlin.de/lagetsi/
Und nach seinem Schreibstil zu urteilen dürft er bei der Buchhaltung auch nicht grad das Paradebeispiel sein, zumal es sich bei den Kopfhörern um Importware handelt ist es höchstwahrscheinlich eine recht aufwändige Sache + Versand ins Ausland ... grob über den Daumen gepeilt gibts genug Fehlerquellen, deshalb wer die Muse hat ihm ein Finanzamt hinzuschicken:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/
Edit:
Und mal nen Hinweis an den "Geschäftsführer":
Lern erstmal deine Pflichten und Rechte und greif nicht immer Sachen aus der Luft die hinten und vorne nicht stimmen - mal zum mitschreiben für dich DIE BEWEISLAST LIEGT BEI DIR UND NUR WEIL DAS KABEL EINE QUETSCHUNG HAT IST DAS KEIN BEWEIS DAS DU VON DER GEWÄHRLEISTUNG BEFREIT BIST - dafür musst du BEWEISEN (also in irgendeiner form nachweisen können!) das die Quetschung durch den Käufer verursacht wurde - was nicht möglich ist aus rein logischen Gründen.
Ob nun eine Quetschung vorhanden ist oder nicht ist für den Sachverhalt und den Gewährleistungsanspruch völlig egal, und wenn man schon eine Retourenquote von 80% vorzuweisen hat würde ich eher drauf tippen das Schrott verkauft wird und nicht wie du schlussfolgerst alle Betrüger auf einmal deine "120€" Kopfhörer kaufen um dich dann abzuzocken.