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Ungelesen 10.01.13, 22:42   #16
funtick
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Wen du schon meinst alles währe eine Straftat und wir müssten Bußgelder und was weiß ich noch für Sachen bezahlen, informiere dich mal richtig.
Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Ein Lehrer kann ohne Grund keinem Schüler denn Unterricht verbieten.
Was hier der Fall ist da der TS schreibt das der Lehrer in solange nicht Unterrichten wird wie er nicht mit seinen Eltern gesprochen hat was eine verletzung des Gesetztes und gleichzeitig eine Straftat ist.
Richtig, ich als Lehrkraft darf kein Schüler ohne Grund aus dem Unterricht entfernen. Dieser Grund liegt hier jedoch ohne Frage vor und daher darf ich auf Grundlage des § 53 Abs. 2 SchG NRW erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Darunter ist auch der Ausschluss aus dem laufenden Unterricht.

Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Eine Starfarbeit darfst du nur erhalten wenn du im Unterrichts störst oder dich geprügeld hast.
§ 53 Abs. 2 SchulG NRW ->
Zitat:
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer
Weise nachgegangen werden.
Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Alles andere ist schon Ausnutzung seiner Macht und Gesetzlich mit Bußgelden Strafbar.
Das gleiche gilt auch für das Nachsitzten was nur erfolgt wenn man sich Prügelt oder Unentschuldigt die Schule schwänzt und alles andere ist schwachsin.
s. o. (Nacharbeit unter Aufsicht)
Zudem gibt es in der deutschen Gesetzgebung keine "Ausnutzung seiner Macht".

Zitat:
Zitat von razor1945 Beitrag anzeigen
Das gilt nur für Artztbesuche ohne Termine die man immer Nachmittags machen kann ausser du hast einen Termin oder Blutabnahme sowas ist mit einem Atäst entschuldigt.
Generell sollten Termine bei Ärzten für nicht akute Krankheiten (hier Kontrolluntersuchung -> nicht akut) immer auf den Nachmittag gelegt werden. Außer eben bei Blutuntersuchungen da diese Morgens auf nüchternen Magen stattfinden müssen.
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