In den technischen Sachen kann ich Dich leider nicht beraten, jedoch sei zum Thema "Betroffener und Angeklagter" gesagt, dass dies so nie der Fall sein kann.
Angeklagter wird man erst später im Strafverfahren.
Du wirst als "Betroffener" genannt. D.h., noch bist Du im Bereich einer Ordnungswidrigkeit und nicht einer Straftat. Dies könnte sich jedoch im Laufe der Ermittlungen ändern und dann wirst Du zum Beschuldigten.
Zwei kleine Begriffsfeinheiten, die jedoch für das weitere Verfahren erheblich sind.
Lies Dir also nochmals den Schrieb genauer durch.
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