Der Vertrag ist ein s.g. Dauerschuldverhältnisse und damit wird er weitervererbt und läuft ganz normal weiter. Du musst den Vertrag also ganz normal nach den AGBs Kündigen, dass sind oft drei Monate vor Ende der Laufzeit. (Bei Handyverträgen) Natürlich kannst du versuchen mit der Telekom eine außerordentliche Kündigung auszuhandeln, allerdings hat die Telekom dann ein Recht auf Entschädigung z.B in Höhe der entgangenen Grundgebühren.
Der Vertrag ist auf jedenfall rechtlich wirksam und du musst daher den Vertrag ganz normal erfüllen.
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