Eigentlich, wenn man's genau nimmt, müsste der Freund das Gerät zurückschicken, da er mit der Annahme des Erbes auch Negativvermögen erben kann.
Der Vertrag wird zweifelsfrei gekündet werden, jedoch ist das Gerät immer noch Teileigentum der Telekom.
Wäre gut möglich, dass die Telekom entweder das Gerät oder die Bezahlung dessen fordert.
Vielleicht einen recht tränenreichen Brief schicken und auf Kunlanz hoffen.
Nichts tun, wäre falsch.
__________________
.
|