Zur Telekommunikationsüberwachung lies dir doch mal
§ 100a StPO durch.
Was den Facebook-Chat betrifft, so kannst du dir sicher sein, dass der deutschen Polizei keine technischen Mittel einer solchen Überwachung zur Verfügung stehen. Wahrscheinlicher wäre, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung dein Computer beschlagnahmt wird.