Zitat:
Zitat von Michalius
Unterhaltspflichtige Personen? Familienstand? Wie groß ist die Wohnung? da gibt es mehrere Faktoren die eine Rolle spielen. Am besten aber mal zur ARGE rennen und beraten lassen.
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Mit ARGE hat er doch als Frührentner nichts mehr am Hut. Er steht doch als Rentner den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, dafür kommt dann das Sozialamt auf.
ARGE ist nur für Leute zuständig, die da als arbeitssuchend gemeldet sind und bekommen dann dementsprechend Hartz 4.
Aber Rentner/Frührentner, also muss er sich dem Sozialamt wenden. Erst schaut das Sozialamt, ob er Anspruch auf weitere Gelder hat, das heißt, nach Abzug seiner Verpflichtungen und Fixkosten, kann das Sozialamt Ihn erst zum Wohngeldamt schicken und da erst den Antrag auf Wohngeld zu stellen. Und wenn er immer noch zu wenig hat, dann bekommt er den Rest vom Sozialamt, aber da wird auch eingehend geprüft, ob die Wohnung zu groß oder zu teuer ist. Wenn ja, wird er dann eine andere günstigere Wohnung suchen müssen.
Falls er nur Wohngeld bekommt und keinen Anspruch vom Sozialamt hat, dann kann Ihn keiner auferlegen, eine andere Wohnung zu suchen. Sozialamt kann das fordern, sofern er da Geld bekommt.