Mann, mann ...
Du erwähntest die "Fahrerflucht" nicht ich... Deswegen auch der dezente Hinweis.
Es gäbe ja noch den § 315 c StGB, welcher, wenn Du weitergemacht hättest, durchaus in Betracht gezogen werden könnte. Beachte den Konjunktiv.
Das Rechtsfahrgebot gilt auf der kompletten Fahrbahn. Unabhängig davon ob Du nun die innere Linie fahren musst oder nicht. Eigentlich Blödsinn, denn wer mit angepasster Geschwindigkeit fähert muss auch keine Linie nehmen.
Und zu den Sanktionen seitens der Polizei sei gesagt, dass die Jungs sich ja im fliessenden Verkehr befanden und somit erheblich mehr Aufruhr verursacht hätten, als Du, wenn sie Dir hinterher wären.
Wie gesagt, es ist nichts Gravierendes passiert.
Und ich jedenfalls, ich spreche da aus einschlägiger Erfahrung, hab bei solchen Sachen niemals den Kopf verdreht. Da reicht der Blick von vorne, denn man trifft sich immer zweimal. Man kennt eben seine Kunden...
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