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Ungelesen 20.07.12, 00:42   #26
ausbilder.schmidt
Morgen ihr Luschen!!!
 
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ausbilder.schmidt hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -1 Respekt Punkte
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Beträge unter 50 Euro können nicht eingeklagt werden, da der Aufwand dafür zu groß wäre. Du hast dich ganz schlicht über den Tisch ziehen lassen. Mitleid ist im Onlinehandel völlig fehl am Platz. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob die Anwaltskosten (welche mit Sicherheit entstehen, da du den "Kunden" vorschriftsmäßig anmahnen musst) den Betrag über die 50 Euro Grenze anheben. Allerdings musst du in jedem Fall sämtliche Kosten ertsmal vorstrecken und es nicht sicher, ob der "Kunde" das jemals zahlen wird. Anzeige erstatten wegen Unterschlagen, vielleicht auch Betrug und abwarten.
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Es könnte Konsequenzen haben.
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