Ich würde ihn auch anzeigen, sofern er weit genug weg wohnt.
Da spielt es keine Rolle, wie hoch irgendwas verkauft worden ist, sondern ums Prinzip.
Wenn er nicht bezahlt,, dann muss er damit leben, das er zumindest aktenkundig aufgefallen ist.
Auch wenn dir das dein Geld wohl nicht wiederbringen wird, da die Staatsanwaltschaft das sicher als geringfügig abtut.
Das Geld wirst du als Erfahrung abhaken und beim nächsten Mal wirste dann wissen, Ware gegen Geld...
Mfg
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