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ist es nur dann ein Betrug, wenn man dem Käufer nachweisen kann, er war beim Kauf finanziell nicht in der Lage die 40 Euronen zu bezahlen.
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Ah nein. ;-) Betrug ist es, wenn durch vortaeuschen des Erfuellungs
willens ein Rechtsgeschaeft zustande kam. Unabhaengig von der finanziellen Lage. Das Fehlen der erforderlichen Liquiditaet (und das wenigstens leicht fahrlaessige Unwissen darum) sind Vorraussetzung eventuellen Schadensersatzes. Im Allgemeinen finden in einem solchen Fall die Regeln des Schuldnerverzugs Anwendung (Fristsetzung, Mahnung, etc. pp.).
Zu den Fragen des TE:
1. Die Strafe ist bis auf wenige Ausnahmen grundsaetzlich von der Schwere des Vergehens/Verbrechens und der Schuld abhaengig. Dementsprechend wird es auch bei einem Betrug ueber 40€ zu einem Schuldspruch kommen - in der Strafbemessung abhaengig bspw. davon, ob mit dolus directus 1. oder 2. Grades oder mit dolus eventualis (Absicht, direkter Vorsatz, Eventualvorsatz) begangen wurde. Auch sind stets die persoenlichen Verhaeltnisse des Angeklagten zu beruecksichtigen (Familie, Alter, Reife, Finanzen, etc.). Eine klare Abschaetzung ist schwer, ich wuerde wohl aber, sofern es sich um keine Qualifikation handelt, auf das untere Ende der Fahnenstange setzen.
2. Von einer Anzeige erfaehrt man in der Regel nichts, sofern keine Zwangsmassnahmen vollzogen werden. Kenntnis erlangt man in der Regel, wenn das Zwischenverfahren eroeffnet wurde, also eine Vorspruefung durch das Gericht stattfindet.
3. Die Strafvollstreckung ist Aufgabe des Staates und findet im normalen privatrechtlichen Weg statt - zur Not im Zwangsvollstreckungsverfahren. Merke, dass du selbst von der Strafe keinen Pfennig siehst, du hast weiterhin lediglich einen Erfuellungsanspruch.