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Ungelesen 04.07.12, 14:12   #14
Kramer
Flaschengeist
 
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Kramer gewöhnt sich langsam dran | 79 Respekt Punkte
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Rechnung verlangen - jedes im HR eingetragene Unternehmen (und ich nehme schwer an deine geschädigte Diskothek erreicht den Mindestumsatz mit leichten, der für einen HR Eintrag sorgt) muss Buch führen.
Somit sollte das Vorlegen der Rechnung kein Problem sein. Sollte die Diskothek das nicht machen, ziehe Rechtsberatung zu und sieh so zu, dass du nicht verarscht wirst.

Versicherung:
Ganz schnell vergessen.
a) wird die Versicherung sehr warscheinlich dafür nur in kleinem Umfang dafür aufkommen, da selbstverschuldet (wenn überhaupt)
b) zahlst du nachher mehr mit Prämien, da du in eine andere Versicherungsklasse fällst

Was hier die Diskussionen über Abschreibungen angeht:
Es spielt keine Rolle, wie viel die Lampe in seinen Büchern noch als Wert hat - Abschreibungen spielen eine Rolle für die steuerlichen Vorteile (mehr Aufwand=weniger Erfolg in der ER, stille Reserven etc.) sowie für den evtl. Weiterverkauf von Ware. Entscheidend ist nicht der momentane Wert der Ware, sondern die Kosten für Reperatur/Ersatz.
Daher kommen wir wieder zurück auf die Rechnung, die er dir vorlegen soll.

Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
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