Zitat:
Zitat von Hoorizon
Am Ende des Jahres wird der Diskobesitzer die neue Lampe sowieso von der Steuer absetzen.
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Na und? Aufwand ist es dennoch.
Zudem ist dein Hinweis auf die Abschreibungen überhaupt nicht zielführend.
Abschreibungen erfüllen rein buchhalterische Zwecke, nämlich vereinfacht den tatsächlichen Wertverlust abzubilden.
In der Praxis entspricht der Restbuchwert dem tatsächlichen Wiederverkaufswert nur selten. Daher ist der Restbuchwert eine rein buchhalterische Größe, die keinesfalls für die Regulierung eines Schadens herangezogen werden kann.
Entscheidend sind der tatsächliche Restwert und die Wiederbeschaffungskosten.
Da der tatsächliche Restwert hier gleich 0 sein dürfte, muss der TE die Wiederbeschaffungskosten (= Reparaturkosten) voll tragen.