Wegen einem geklauten Programm, macht sich die Staatsanwaltschaft nicht mal annähernd die Mühe, sich die Angelegenheit anzuschauen. Abmahnungen dürfte klar sein, das man davor nicht geschützt ist.
Die Polizei kommt, wenn der Verdacht auf eine "kriminelle" Handlung (Straftat) wie z.b. Kinderpornografie, Bildung einer kriminellen und gewerbsmässigen Vereinigung, etc. besteht.
Mfg
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