Habe hier etas gefunden, vielleicht hilft dir das etwas.
Ein seriöses Inkassounternehmen ist an zwei wesentlichen Merkmalen zu erkennen.
Zum einen muss auf den Briefbögen des Inkassounternehmens die Registrierung bei der zuständigen Behörde angegeben sein, zum anderen steht immer dabei, für wen die Forderung eingetrieben wird. Ob ein Inkassounternehmen tatsächlich bei den Behörden registriert ist lässt sich leicht auf
www.rechtsdienstleistungsregister.de nachprüfen. Ein Mahnbescheid oder wie bei der Deutschen Zentral Inkasso GmbH eine vorgefertigte Klageschrift ist bei der Forderung eines seriösen Unternehmens ebenfalls nicht direkt bei der Zahlungsaufforderung dabei.
Auch wenn tatsächlich nach der Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens ein Mahnbescheid folgt, ist dies noch kein Grund zur Sorge. Das Gericht prüft nämlich vorab niemals, ob die Forderung des Mahnbescheides gerechtfertigt ist. Wichtig für den Betroffenen ist dann nur, dem Mahnbescheid innerhalb 14 Tage nach Erhalt zu widersprechen.
Dann wende dich doch an den Konsumentenschutz, vielleicht wissen die mehr über dieses Unternehmen und andere Betroffenen haben sich da auch gemeldet. Oder aber du rufst da bei INKO an, und fragst, wofür genau die Forderung ist.