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Ungelesen 24.03.12, 23:47   #10
weberleins
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@frt001: Das Gesetz ist das TMG - genau §6.

Eine genaue Definierung was ein "geschäftsmäßiger Telemediendienst" ist gibt es nicht. Aufgrund der sehr schwammingen Formulierungen kann man davon ausgehen das JEDE Webseite die in irgend einer Art und Weise Geld verdienen (kann) darunter fällt.

Pflichtangaben sind:
- ladungsfähige Anschrift, schnelle Kontakaufnahmemöglichkeiten (mind. 2) darunter fällt z.B. Telefon und Faxnummer, Email-Adresse
- Nummer der Registereintragung (bei z.B. GmbH etc.)
- Angabe des Registergerichts
- Umsatzsteuer-Identnummer (nicht die Steuernummer, die muss niemals im Impressum sein)

selbst Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gehören für einige RAs mittlerweile zu diesen IMPRESSUMS pflichtangaben, urteile gehen da aber noch ein bisschen auseinander, aber es gibt auch urteile die die datenschutzangaben verpflichtend beim impressum sehen und nicht auf einer eigenen extra seite.
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