Handelt es sich beim Internetangebot des Inhabers nicht um geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien im Sinne des TMG. Da es somit an der Tatbestandsvoraussetzung der § 5 fehlt, greift auch die aus § 5 Abs. 1 folgende Pflicht, die in § 5 Abs 1 Ziff. 1-7 näher bestimmten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten nicht. Anders gesagt besteht daher für das Internetangebot der jeweiligen HP "ohne Entgelt angebotene Leitungen" = keine Pflicht, im Impressum Angaben i.S.d. § 5 TMG zu machen."
Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das ein Impressum vorschreibt!
Kneter33 hat also recht, wenn ihr die HP geschäftmäßig betreiben wollt, benötigt ihr ein Impressum.
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