Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 07.03.12, 19:10   #3
Incr3aseD
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Incr3aseD
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 540
Bedankt: 490
Incr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt PunkteIncr3aseD erschlägt nachts Börsenmakler | 11545 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Titelmissbrauch ist strafbar

Das MLDC-Institut ist offiziell eine Kirche aus Miami, de facto steckt dahinter aber eine Briefkastenfirma. Kirchen können sich in den USA viel einfacher gründen als hier, und sie dürfen auch kirchliche Doktortitel verleihen. Doch offiziell anerkannt werden diese in Deutschland nicht. Paragraf 132a des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt den Titelmissbrauch. Dort heißt es „Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch die Hochschulgesetze der Länder sagen klar: Durch Titelhandel erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Nun handelt es sich bei den Groupon-Schnäppchen nicht um akademische, sondern um kirchliche Titel. Doch in Paragraf 132a StGB, Absatz 2 folgt der Zusatz: „Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
Quelle: Quelle
Incr3aseD ist offline   Mit Zitat antworten