07.03.12, 19:10
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#3
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Zitat:
Titelmissbrauch ist strafbar
Das MLDC-Institut ist offiziell eine Kirche aus Miami, de facto steckt dahinter aber eine Briefkastenfirma. Kirchen können sich in den USA viel einfacher gründen als hier, und sie dürfen auch kirchliche Doktortitel verleihen. Doch offiziell anerkannt werden diese in Deutschland nicht. Paragraf 132a des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt den Titelmissbrauch. Dort heißt es „Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch die Hochschulgesetze der Länder sagen klar: Durch Titelhandel erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Nun handelt es sich bei den Groupon-Schnäppchen nicht um akademische, sondern um kirchliche Titel. Doch in Paragraf 132a StGB, Absatz 2 folgt der Zusatz: „Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
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