Das Kind war erst bei dem Jugendamt in der Stadt gemeldet in der ich auch Wohne, dort habe ich immer meine Finanzen offengelegt und musste auch nie was zahlen, da ich mich in der Erstausbildung befand.
Die Kindesmutter ist mit dem Kind verzogen, und auch das habe ich nur über das Jugendamt erfahren.
Das Jugendamt schrieb mir, dass sie jetzt für das Kind zustädig sind, und ich solle doch meine Finazen offen legen .
Genau das habe ich getan, ich habe mein Alg 1 Bescheid hingeschickt .Der zweite Brief vom Jugendamt kam auch promt mit der Meldung, dass nur weil ich geringes Einkommen habe, mich das nicht von meinen Unterhaltsflicht befreit(was mir klar ist), und das man guten willen zeigen soll, und sich um eine Arbeit bemühen soll, und ich solle doch Bitte einen Beweis einschicken, dass ich mich um eine Arbeit bemühe. Ich schickte 5 Bewerbungen hin und 3 Absagen die ich zu der Zeit hatte.
Irgendwann hatte ich mal wieder was bekommen, dass sich wohl an der Zahlung was änderte + -
Heute kam die Meldung über der Einstellung und Rückforderung.
Grund:
Erreichen der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten
von .........bis ........... wird Leistungsunfähigkeit anerkannt.
Hierbei wurde berücksichtigt ,dass ich mich bis ......... in Ausbildung befand. Und mir wurden 3 Monate Möglichkeit zur Findung eines Arbeitsplatzes eingeräumt. Ab dem ........... wird fiktives Einkommen zu Grunde gelegt . Da ich eine Abgeschlossene Ausbildung als ...... habe und somit ein monatliches Einkommen erzielen kann.
Ich meine Ich kann mir die Arbeit nicht aus den Rippen schneiden, seit der bestandenen Prüfung suche ich nach Arbeit, was auch bei der Agentur dokumentiert wird, da ich dort alles an Bewerbung und Absagen vorlegen muss.
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