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Ungelesen 09.02.12, 09:04   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Computer-Pionier Alan Turing wird nicht rehabilitiert

Zitat:
Anlässlich des 2012 stattfindenden Turing-Jahres hatten in Großbritannien über 21.000 Bürger ihre Regierung aufgefordert, den Computer-Pionier Alan Turing nachträglich bezüglich seiner Verurteilung wegen homosexueller Handlungen zu rehabilitieren. Dieses Ansinnen wurde nun allerdings zurückgewiesen.

Turing wurde Anfang der 1950er Jahre angeklagt. Die Sicherheitseinstufung für seine Tätigkeit für die britische Regierung, in der er während des 2. Weltkrieges große Verdienste in der Entschlüsselung der Krypto-Codes von Hitlers Deutschland erlangte, wurde ihm entzogen.

Um nicht ins Gefängnis zu müssen, willigte er einer Hormontherapie ein, mit der seine homosexuellen Neigungen "geheilt" werden sollten. Die Hormone lösten allerdings körperliche Veränderungen wie beispielsweise die Entwicklung von weiblichen Brüsten aus, was bei Turing letztlich eine Depression auslöste. 1954 nahm sich der Forscher das Leben.


Eine frühere Petition führte immerhin bereits dazu, dass der britische Premierminister im Jahr 2009 eine Entschuldigung für die grausame und unfaire Behandlung aussprach. Anlässlich des in diesem Jahr stattfindenden hundertsten Geburtstags von Turing wurde nun also die posthume Aufhebung der Verurteilung gefordert. Dies lehnte das zuständige House of Lords aber ab.

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Turing aus damaliger Sicht durchaus gerechtfertigt angeklagt wurde, da seine Taten zu dieser Zeit eine Straftat darstellten. "Er hätte wissen müssen, dass seine Taten gesetzwidrig waren und das er dafür verurteilt werden kann", so die offizielle Stellungnahme.

Es sei zwar tragisch, dass Turing auf Grundlage eines Gesetzes verurteilt wurde, das aus heutiger Sicht grausam und absurd ist. Man müsse aber akzeptieren, dass Ereignisse sich in einen historischen Kontext einbetten. Statt diesen nachträglich zu verändern, sei es vielmehr wichtig, daraus zu lernen und darauf zu achten, dass solche Regelungen nicht wiederkehren, so die Begründung weiter.

Quelle
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