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Ungelesen 08.02.12, 16:46   #5
Darklaser
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Im Übrigen ist jegliche Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (und das macht ihr) ohne behördliche 'Genehmigung' nicht erlaubt.

Wenn ihr eine Webseite betreibt, die euer Anbegot bewirbt, wird euch die Aufnahme einer solchen Tätigkeit unterstellt.
Ich müßtet also ein Gewerbe anmelden.

Beim Finanzamt müßt ihr dann angeben, dass ihr Kleinstgewerbetreibende seid und dann darf euer Umsatz 17500 Euro (ohne MwSt) nicht übersteigen.

Gruß
Darki
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