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Zitat von Footer1
Also geht ohne das Mitwirken der Eltern nichts. Mit 18 endet die elterliche Sorge. Dann kann man tun und lassen, was man will.
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Schön wäre das. Nur ohne Geld wird das ein Traum bleiben.
Die Eltern haben zwar auch nach dem 18 Geburtstag noch eine Sorgepflicht. Nur ist diese auch von gewissen Pflichten des Kindes abhängig. Das heißt, wenn die Elternwohnung groß genug und zumutbar ist, dann muß keine eigene Wohnung bezahlt werden. Und besonders auch, wenn es in zumutbarer Entfernung zur Wohnung der Eltern auch einen Ausbildungsplatz gibt.
Und bei Harz4 muß man schon aus Gesetzlichen Gründen, oft ehe bis 25 Jahren bei den Eltern wohnen bleiben, bzw. wieder ein ziehen.