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Ungelesen 26.01.12, 00:04   #240
pauli8
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Hallo XxMarcoxX,

ich danke dir erstmal für dein Feedback und dafür, dass du dich nicht beleidigt zurückgezogen hast und Fragen stellst.

Ich versuche mal folgendes:

Zunächst musst du erstmal zwischen der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Straftaten und der Festellung, wo muss derjenige vor Gericht gestellt werden, unterscheiden.

Ich kenne mich da leider nur etwas bei Deutschland aus.

Oberster Grundsatz unserer Justiz ist, niemand darf an ein Land ausgeliefert werden, wo ihm die Todesstrafe droht. (Ist ja für diesen Fall nicht zutreffend). Zudem gibt es in den USA auch Bundesstaaten, in denen es keine Todesstrafe mehr gibt.

Als nächstes muss es sich um ein Delikt handeln, dass eine gewisse Mindeststrafandrohung vorsieht und in dem Land der Festnahme auch unter Strafe steht.

Ein Beispiel für das Territorialprinzip mit Verurteilung und Verbüßung der Strafe in Deutschland.

Ein italienischer Staatsbürger begeht in Deutschland einen Mord an einem Landsmann.

Er wird hier verurteilt und verbüßt seine Strafe auch hier.

Ein anderer Fall:

Ein türkischer Staatsbürger begeht in der Türkei einen Mord an einem Landsmann. Es wird ein Internationaler Haftbefehl erlassen und dieser Mann wird in Deutschland festgenommen. In beiden Ländern ist Mord strafbar...in der Türkei gibt es keine Todesstrafe (mehr).

Folge------> Er wird aufgrund des Rechtshilfeabkommens mit der Türkei ausgeliefert.

Und um dich jetzt ganz zu verwirren:

Ein Türke ermordet seine türkische Frau in Deutschland...flieht in die Türkei und wird dort festgenommen.

Deutschland schickt die vollständigen Ermittlungsakten an die Türkei und überlässt es der dortigen Juztiz, den Mann abzuurteilen.

Zum Schluss noch Kimble:

Wäre Kimble in Deutschland festgenommen worden, würde er hier vor Gericht gestellt und nicht ausgeliefert werden.

Da die Festnahme aber in Neuseeland war, Kimble aber nicht die neuseeländische Staatsbügerschaft hat und die Straftat von ihm in den USA begangen wurde, wird er dorthin ausgliefert.

Hoffentlich habe ich dich jetzt nicht zu sehr verwirrt.

Ein Volljurist hier im Board, darf mir gerne widersprechen !

Gruß

pauli8
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