Die Burschen von t-online haben da wohl selbst (und mit Sicherheit ohne Rechtskenntnis) für Verwirrung gesorgt.
Zitat:
Ab 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig
Entsprechende Gesetzesänderungen seien von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Demnach wird ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt. Danach müssten die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Die Richtlinie gilt auch für alle verlorenen oder gestohlenen Führerscheine.
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Quelle: (wie oben) :
t-online.de
Eigentlich ein Widerspruch in sich selbst.