Wenn in dem von dir unterschriebenen Vertrag die 69 Euro eingetragen sind hast du allen Grund fristlos zu kündigen da der Vertrag einseitig geändert wurde.
Dafür braucht es dann auch keiner Kündigungsfristen oder Mahnungen.
Einschreiben Rückschein mit der Kündigung abschicken und vor allem auch die Überzahlung zurückfordern.
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