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Ungelesen 09.12.11, 21:50   #2
MW75
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Tja...du hast deiner Pflicht genüge getan und sie belehrt,daß sie nix Verbotenes über deinen Anschluß tun. Soweit,sogut. Leider interessiert das den Abmahnanwalt nicht die Bohne, wer es nun *wirklich* war, denn genau für solche Fälle hat haben die Rechteinhaber sich vom Gesetzgeber die Störerhaftung verabschieden lassen. Sprich: Wie du schon erkannt hast,bist DU als Anschlußinhaber für das Vergehen verantwortlich, selbst dann,wenn du den eigentlichen Verursacher kennst. Du müsstest dir die Kohle im Streitfall von diesem wiederholen.

Die Möglichkeiten,den wahren Täter rauszufinden,sind relativ einseitig. Du müsstest dazu einen Proxyserver einrichten, der den gesamten Datenverkehr protokolliert (z.B. welcher Rechner Daten auf Filesharing-typischen Ports gesendet/empfangen hat). Alternativ bräuchtest du einen Router, der jeden angemeldeten PC im Netzwerk loggt und müsstest die Logdatei mit dem angeblichen Tatzeitpunkt abgleichen.

In Sachen Abmahnung wird allerdings nichts so heiß gegessen,wie es gekocht wird. Die Abmahnbranche ist (neben der Inkassobranche) so ziemlich das klagescheuste Pack,welches rumläuft. Denn ihre "Beweise" sind üblicherweise nicht wirklich gerichtsfest,weswegen sich die Abmahner den Gang vor Gericht scheuen wie der Teufel das Weihwasser.Bislang wurden ungefähr 800000 Abmahnungen verschickt, vor Gericht haben sich nichtmal 180 User wiedergefunden. Das sind 0,02%. Und die,die es getroffen hat, waren meist so dämlich, den Abmahnern auch noch Kanonenfutter zu liefern,indem sie meinten, dem Anwälten ihre Unschuld darlegen zu müssen. Von daher ist noch immer empfohlen, im Falle einer Abmahnung einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und nicht zu zahlen (keinesfalls die mitgelieferte Unterlassungerklärung abgeben!). Üblicherweise kommen dann noch 3-4 Bettelbriefe,dann hört der Spuk auf.
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