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Zitat von Anonymusicognito
man sollte echt irgendwie alkohol verbieten
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--> Da wurde der Statt einen so großen Verlust mit machen, falls er Konsumgüter wie Alkohol oder Nikotin verbieten würde, da er jene Steuern nicht mehr erhält...
Zitat:
Zitat von NavyMan
Nichtsdestotrotz finde ich es dann aber absolut gerechtfertigt, wenn der Verursacher für die Beseitigung eines solchen Schadens aufkommen muss.
Von daher: Vollkommen zurecht euch das geschieht!
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--> klar mit der Schadensersatzpflicht muss der Verursacher, falls es zur Einforderung kommt, den Schaden erstatten (§ 823 BGB)
--> Ich finde, jedoch unter Beachtung, dass M.Dick3 subjektiv geschildert werden hat[Oh man, was das denn für ein Deutsch xD], der Taxifahrer etwas seltsam und übertrieben reagiert hat.
So jetzt zum eigentlichen Teil

Nach §223 StGB habt ihr/er Körperverletzung begangen!
Er wollte auch, dass er hinfällt und wusste auch, dass er sich somit einen Vorsprung verschaffen wollte.(§ 15 StGB)
Dass es Notwehr wäre, ist etwas problematischer, jedoch hat er euch vorher mit einer Polizei angedroht. Na gut Notwehr war es nicht

Wenn überhaupt nach §33 StGB Überschreitung der Notwehr, Ob er eine Drohung begangen hat - muss ich mal schauen, will dazu erstmal nichts falsches sagen.
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, solltet IHR zumindest auf Schuldunfähigkeit, da ihr besoffen wart, argumentieren. (§ 20 StGB)
Das erstmal jetzt zur Körperverletzung
Wenn er euch wirklich schaden wollte, hätte er euch nach § 303 (Sachbeschädigung) angezeigt, da er sein Taxi erstmal nicht benutzen konnte, aber auch dies wäre meiner Meinung nach etwas übertrieben.
So ich glaube das war es erstmal ^^