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Ungelesen 27.10.11, 11:01   #3
Myghkjly168575
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lol, nein kenn shotta51 nicht, hab grad sein Post gelesen,^^

Bin nicht beschuldigter sondern wurde von ,A, beschuldigt und habe meine unschuld bewiesen aber hab gesagt das ,A, von ,B, gekauft hat, also das ich es vermutet, aber nicht genau weis.. Sie haben es im Protukoll aber reingeschrieben und ich habs nicht genau gelesen..

Achso in dem Fall kann ich meine aussage vor Gericht noch ändern und mein Protukoll noch korigieren und sagen das ich es nur vermutet hab und in nicht direkt beschuldigen wollte.

aber ist dann die ganze gerichtsverhandlung die dadurch zustande kommt nicht umsonst? werde ich dann belangt also angezeigt wegen falschaussage?
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