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Ungelesen 26.10.11, 15:12   #1
HondaHenry
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Standard Frage zu Hartz IV

Meine Tochter ist am 1. Oktober ausgezogen und hat damit meine Bedarfsgemeinschaft ALG II verlassen. Allerdings hat sie direkt nach ihrer Ausbildung am 1. September eine Arbeit aufgenommen. Ihren 1. Lohn ( 520 Euro ) hat sie nun bereits am 29. September erhalten, d.h. sie hat noch 2 Tage im September bei mir gewohnt und dann ihr Geld für die neue Wohnung benötigt. Sie bezieht nun seit Oktober keinerlei ALG II Leistungen mehr.
Nun bekam ich Post vom Amt wo mir ihr Einkommen für den gesamten September angerechnet wird, d.h. ich soll über 300 Euro zurückzahlen obwohl ich weder im September noch im Oktober über dieses Geld verfügen konnte bzw. kann.

Bitte um dringende Hilfe ob das denn so richtig sein kann. Danke
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