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Ungelesen 29.08.11, 19:36   #2
bapsack
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ich könnte mich über so eine Frage nur aufregen!!!..... geht nicht gegen den Fragesteller

aber der rechtsunkundige Bürger ist in seinen Verbraucherrechten, wie obige Frage zeigt, zumeist einfach völlig unzutreffend informiert! Durch wen? Durch die hochnäsigen Hersteler und Händer.....

kein mensch würde fragen: wenn ich mir eine Senseo maschine kaufe und ich nutze aldi kaffepads, verliere ich die garantie auf das gerät

oder noch deutlicher:

wenn ich mir beim Obi nen Pinsel kaufe und streiche jetzt farbe vom praktiker baumarkt, habe ich dann garantie, wenn dem pinsel die haare ausfallen.....

nur weil es sich um technisch komplexe geräte handelt werden die gesetzlichen regelungen nicht außer kraft gesetzt.

natürlich habt ihr bei neuware die beweislastumkehr des 476 bgb in den ersten 6 monaten ggü. dem verkäufer und sodann 2 jahre gewährleistung....

wenn euch das einer wg. installierter apps gecrackt oder ungecrackt versagen will....

frisch geklagt ist halb gewonnen
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