Erstmal Danke für die schnelle Antwort
Aber da steht doch in den Zeilen 47/48
Zitat:
Für alle nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend.
Also die des Kalenderjahres ....
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und bei der Erklährung zu den Zeilen:
Zitat:
Zeilen 47 und 48
Beginnt der Bewilligungszeitraum (vgl. dazu Zeile 5) z.B. im Jahr 2011, so ist als vorletztes Kalenderjahr das Kalenderjahr 2009 maßgebend. Beginnt der
Bewilligungszeitraum z.B. im Jahr 2012, so ist als vorletztes Kalenderjahr das Kalenderjahr 2010 maßgebend.
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Sprich hier für das Jahr 2009