Zitat:
Die Webseite melango.de ist so gestaltet, dass während des gesamten Anmeldeprozesses nirgendwo ein Preishinweis zu sehen ist - auch nicht versteckt oder in einer Fußnote.
Ein Preishinweis erscheint lediglich in den "Nutzungsbedingungen" als Klausel. Diese Nutzungsbedingungen sind zudem nur sehr kompliziert und über mehrere Zwischenverlinkungen überhaupt erreichbar. Es ist nur zu offensichtlich, dass sie zumindest bis zum angeblichen Vertragsabschluss möglichst nicht gefunden werden sollen.
Diese Klausel ist mithin als sogenannte "überraschende Klausel" gemäß § 305c BGB zu betrachten. Auch als Gewerbetreibender braucht man im Zusammenhang mit der Gesamtgestaltung des Webangebots hier nicht mit einer Kostenpflicht zu rechnen, es ist auch einem Gewerbetreibenden nicht zuzumuten, bei einem Angebot, das allem äußeren Anschein nach kostenlos angelegt ist, auf eine regelrechte Schnitzeljagdsuche nach einer irgendwo hinter drei Verlinkungen im Tiefkeller versteckten Preisklausel gehen zu müssen.
Diese Klausel ist also als null und nichtig zu betrachten, damit besteht auch bei einem Gewerbetreibenden, der über die Kostenpflicht sich nicht im klaren war, hier kein wirksamer kostenpflichtiger Dienstvertrag.
Die gegenteilige Ansicht müsste jetzt melango vor Gericht vertreten. Das machen sie soweit bekannt schon bei Privatverbrauchern nicht, aber selbst bei Gewerbetreibenden sind mir ebenfalls Fälle bekannt, wo sie dies bislang trotz aller wüster Drohungen nicht getan haben.
Gewerbetreibende, die den Abzockern auf den Leim gegangen sind und jetzt auf Nummer Sicher gehen wollen, fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) bei nicht transparenter Preisauszeichnung unter Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAnGV sowie überraschender Klausel (§ 305c BGB) und daraus resultierendem Einigungsmangel (§ 155 BGB) an. Zustellung am besten per Einschreiben mit Rückschein.
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Nach 2 Secs bei Google mit 2 Keywords "melango abzocke".
Grundsätzlich sei dazu gesagt das der zustande gekommene Vertrag vor keinem deutschen Gericht als Gesetzeskonform gelten wird.
Edit: Nach den ersten paar Zeilen wird eindeutig klar das es sich um Abzocke handelt, siehe
Zitat:
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Der Vergütungsanspruch nach § 7 dieser AGB wandelt sich durch die vorsätzliche Vertragsverletzung der Falschregistrierung in eine Vertragsstrafe, so dass die Privatperson die volle 24-Monatsvergütung und die Aufnahmegebühr zu entrichten hat.
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Und hier mal noch ne kleine Zusammenfassung:
http://www.gutefrage.net/frage/melan...bzocke-was-tun