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Ungelesen 02.08.11, 19:59   #7
Thelvan
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Zitat:
Zitat von Mr_Braun Beitrag anzeigen
Wichtig wäre übrigens noch zu sagen, dass Sozialversicherungsabgaben erst ab einem bestimmten Bruttolohn abgezogen werden dürfen.
Bis zu 350 € ist Brutto gleich Netto.
Eine Auszubildendenvergütung von <350€ ist aber schon sehr, sehr wenig und sollte man sich vllt. vorher nochmal überlegen


Zitat:
Erst bei einer Gesamtvergütung von mehr als 10.724 Euro im Jahr[...]
http://www.azubi-magazin.com/2011/03...das-finanzamt/
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