Zitat:
Zitat von Mr_Braun
Wichtig wäre übrigens noch zu sagen, dass Sozialversicherungsabgaben erst ab einem bestimmten Bruttolohn abgezogen werden dürfen.
Bis zu 350 € ist Brutto gleich Netto.
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Eine Auszubildendenvergütung von <350€ ist aber schon sehr, sehr wenig und sollte man sich vllt. vorher nochmal überlegen
Zitat:
Erst bei einer Gesamtvergütung von mehr als 10.724 Euro im Jahr[...]
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http://www.azubi-magazin.com/2011/03...das-finanzamt/