Hast du keine Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, kannst du fristlos wegen Vertragsbruchs kündigen. Eine Pflicht zur Zahlung der Miete besteht dann auch nicht.
Du könntest Schadensersatz fordern, wenn du deine jetzige Wohnung zum geplanten Einzugstermin gekündigt hast und dadurch quasi obdachlos wärst.
Nähere Auskunft darüber erhälst du beim örtlichen Mieterverein.
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