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Ungelesen 21.07.11, 12:59   #1
vialukai
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Standard Das bayrische LKA wurde vom Gericht gestoppt

Wegen einer unzulässigen Online Durchsuchung stoppte das Landgericht Landshut das bayrische LKA.

Zitat:
Das bayerische Landeskriminalamt erlitt vor dem Landgericht Landshut wegen einer unzulässigen Online-Durchsuchung eine empfindliche Niederlage. Nach der Entscheidung rechtfertigt eine richterliche Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nicht den Einsatz eines Trojaner-Programms, das auf dem Computer der observierten Person alle 30 Sekunden unbemerkt einen Screenshot des Browser-Inhalts anfertigt und diesen unbemerkt an die Ermittlungsbehörden sendet.

Beschluss des LG Landshut vom 20.01.2011
4 Qs 346/10
jurisPR-ITR 3/2011, Anm. 3
Quelle: http://www.rechtplus.de/urteile/urte...rt=u15_595.php
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