Dies ist keine verblindliche Rechtsberatung, nur meine eigene Einschätzung zu der von dir beschriebenen Sachlage
I.d.R können einfache Arbeiten, wie Wände streichen etc., auch vom Mieter selbst vorgenommen werden. Nur im Falle einer nicht fachgerechten Ausführung kann der Vermieter eine Firma mit der entsprechenden Instandsetzung beauftragen und die Kosten dafür hättet ihr zu tragen.
Das mit dem Übergabeprotokoll ist so eine Sache. Es besteht kein Recht auf ein solches. Sollte der Vermieter wie in eurem Fall ein Übergabeprotokoll verweigern, kann er bis zu 6 Monate nach Übergabe noch Schäden bei euch geltend machen. Hierfür hat er dann jedoch Beweispflicht zu tragen, sprich er muss nachweisen, dass die Schäden durch euch und nicht durch eventuelle Nachmieter o.Ä. entstanden sind. Das heißt für euch: Zählerstände notieren UND abfotografieren, selbst ein Übergabeprotokoll schreiben UND die notierten Schäden fotografieren. Am besten nehmt ihr auch noch einen Bekannten mit, der dann später evtl. als Zeuge hilfreich sein könnte.
Dass die Wohnung nicht um 18:00Uhr am Übergabetermin fertig renoviert war stellt für euch, sofern sie nun abegschlossen ist, kein Problem dar. Sollte der Vermieter euch verboten haben die Renovierung abzuschließen, hat er einfach Pech gehabt. Er kann sich später nicht darauf berufen, wenn er z.B. einen Maler engagiert hat, und die Kosten auf euch abwälzen.
Ansonsten: einfach abwarten, was er jetzt versucht. Er wird aber mit Sicherheit nicht damit durchkommen. Und sollte er die Auszahlung der Mietkaution verweigern, so bleibt euch der Rechtsweg offen.