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Ungelesen 19.06.11, 09:40   #6
kuhschubser
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also ich würde mich nicht darauf verlassen, das wie ihr sagt, es (l)egal raubkopien auf dem rechner zu haben.

es lag wohl eher daran, das in euren fall kein verfolgungsbeschluss auf die speziellen und euren fall betreffenden fall/daten vorhanden war.
und auch polizisten sind wie erwähnt schon noch menschen (manche), und sehen auch manche rechtsverfolgung als kritsch und unrechtmässig an, grade was das internet betrifft.

man wird wohl glück gehabt haben, das ihr nicht an einen übereifrigen und arbeitsgeilen bullen geraten seid.

ansonsten gilt immer noch, du darfst kopien machen, wenn du im besitz des orginals bist. ja auch mehrere kopien, aber die dürfen nur da sein wo auch das orginal ist, bzw. verwendet werden.
das heißt ich mache eine kopien von einem orginal um diese nur einmal zu verwenden und dann die kopie, das ist legal, solange ich keinen kopierschutz aushebel.
das gilt auch für musik udn alles andere, nur wer das orginal besitz darf die kopie besitzen.

wie es sich mit diesen runterladbaren musikstücken verhält kann ich nciht sagen, hab ein solchen noch nicht auf den rechner gehabt, denke aber das sie ein wasserzeichen haben und dieses ist auf den käufer abgestimmt und kann dann verglichen werden. bist du dann nicht dieser, wirst du auch ärger bekommen und der eigentliche käufer auch. bestimmt auch mehr wie du selbst.
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