hmm da ich schon Mal Opfer eine Hausdurchsuchung kann ich dir Sagen:
Egal wieviel und was für Musik, Filme, Bilder, Software auf deinem Rechner hast, dies ist nicht Illigal.
(Ausgenommen; Rechtsextremismus und Kinderpornografie dafür gibt eine eigene Rechtssprechung)
Grund warum die Sachen nicht Illigal sind ist der Beschaffungsweg.
Der Staat muss dir nachweisen das du die Sachen auf Illigalen weg dir beschaffen hast.
Darunter zählt Bezahldownloads; Wenn man für einen Account (Service) bezahlt wo von vornerein aus klar ist das man nur Illigale Sachen Downloaden (Uploaden) kann.
Darunter Zählen Bezahle FTP account und USEnet Accounts.
Wenn der Staat dir nicht nachweisen kann das du diese Sachen gedownloadet hast.
(Der Staat brauch Protokole; IPs, Logs vom Datenverkehr)
Zu meiner Hausdurchsuchung.
Ich war leider nur der Grafiker (Proger) von einer Damals Hochgenommen Torrentsite (NetVision).
Leider habe da ein paar Admin eine FTPsite auf dem Server mit oben gehabt.
Da leider ein Paar Sachen auf meine Webcontent verlinkt war war ich auch mit dran.
Sie haben alle mitgenommen 4 TB an Festplatten wo alle möglich oben war.
Zwei Computer inklusive Wasserkühlung, Vier Monitore, Zwei Laptop, Drei Handys, Zwei USB Sticks,
Kontoauszügen und unterlagen von meiner Bank, CDs und DVDs.
Hardware im Wert von 6.500 Euro
Leider hat alles in den T4 rein gepasst.
Die Kripo sowie LKA waren am Bukeln von Hardware beschäftig.
Das ganze 5 Stockwerke runter hihi.
So diese Sachen konnte ich mir dann nach 2 Jahren ermittlungen an meinen Sachen wieder abholen.
Joa das zeug war ja nun auch nix mehr wert.
Habe dann da die mir nix nachweisen konnten einen Antrag auf Schadenersatz erklagt.
Habe Rechbekommen und habe die Ganzen Zeitwert verlust von Staat wieder bekommen.
Ich hatte da ein haufen MP3s und Filme oben die kompletten 4 TB voll.
Da ich Frei gesprochen wurde konte mir auch keine Zivilprozess gemacht werden das die Rechteinhaber mich auf Schadensersatz verklagen konnten.
In dem Sinne passt auf meinst ist man kein Kollateralschaden wie ich.
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