Das ist ja alle schön und gut beschrieben. Aber wegen Raubkopien und Filmen??
Das müsste schon eine ganze Menge sein und dann auch noch über einen OCH der in "D" steht. Fragwürdig.
Gehört dein Familienmitglied vielleicht einer Releasegroup an?
Oder waren es doch eher Tabu-Files aus dem XXX-Bereich? Da rücken die Ermittler schon mal in Gruppen an und beschlagnahmen die Hardware.
Das mit der Kopie des Durchsuchungsbefehles ist ein Ammenmärchen. Es reicht, wenn dieser zur Durchsicht vorgelegt wird (Gefahr-im-Verzug-Regelung). Wohl eher meinst du ein Sicherstellungsverzeichnis.
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