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Ungelesen 24.05.11, 12:07   #5
Elexius
Altrocker
 
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Also nur zur Sicherheit: Rein formalrechtlich muss ein Kfz umgemeldet werden, wenn es für mehr als drei Monate dauerhaft den Standort wechselt. In der Praxis interessiert sich aber niemand dafür, kein Ordnungsamt und auch keine Polizei, sofern der Wagen zugelassen und versichert ist. Ist z.B. bei Studenten absolut üblich, vor allem bei Studiengängen wie Theologie, wo mehrere Umzüge während des Studiums fast schon Pflicht sind. Die würden mit den Ummeldegebühren ja sonst ihr ganzes Bafög verpulvern...
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