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In Deutschland kann der Vermieter die Kaution 3 Monate zurückhalten.
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Er darf sie sogar 6 Monate zurück halten, und kann das auch noch länger tun, aber das hat ja nichts mehr mit Dürfen zu tun.

Aber wie auch immer... werter TE : Du hast vor
gleich mit deinem Anwalt darüber zu sprechen und machst hier vorher noch einen Thread auf ?
Was treibt dich denn bitteschön dazu ?
Willst Du bei deinem Anwalt mit "Die im Gully haben aber gesagt..." argumentieren ?
Hast Du so arge Langeweile, dass sie damit gefüllt werden muss ziemlich unnötige Threads zu eröffnen ?
Oder hast Du so ein starkes Geltungsbedürfnis, dass Du glaubst Du müsstest alle an deinen Problemen teilhaben lassen, damit diese nichts verpassen ?
Oder bin ich einfach nur überempfindlich ? Fragen über Fragen...