Also ich habe mich nochmal ein wenig durch die Schweiz gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:
Art. 14 SVG
Lernfahr- und Führerausweis
1 Der Führerausweis wird erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht. Motorradfahrer sind vor Erteilung des Lernfahrausweises über die Verkehrsregeln zu prüfen.
2 Lernfahr- und Führerausweis dürfen nicht erteilt werden, wenn der Bewerber
b.1
nicht über eine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen ausreicht
-> könnte unter Umständen so ausgelegt werden, daß er noch nicht die geistige Reife zum sicheren Führen hat, da er Dich einer Gefahr aussetzt. -> Er also den Führerausweis nicht erhält. Außerdem könnte es vielleicht auch für den Auto(lehr)führerausweis Auswirkungen haben.
So würde ich das zumindestens aus dem Gesetzestext interpretieren.
Ansonsten kannst Du ja selbst nochmal hier gucken (Strassenverkehrsgesetz der Schweiz):
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/index.html
P.S.: Solltest Du es herauskriegen schreib hier doch mal, was die Suche ergeben hat.
__________________

Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken!
Denn wenn Du denkst Du denkst, dann denkst Du nur Du denkst! -
Denk' mal drüber nach!