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Ungelesen 27.04.11, 22:02   #8
*Blindfisch*
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Ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist, aber in Deutschland wäre die Frage, ob das wie eine Auflage oder Beschränkung gilt.

Verstoß Auflage (z.B. keine geeignete Sehhilfe = Brille oder Kontaktlinsen getragen) = Verbot der Weiterfahrt + Ordnungswidrigkeitenanzeige --> Wenn Punkte in Flensburg fällig werden kommt während der Probezeit in der Regel noch die Anordnung einer Nachschulung hinzu (ca. 200,- €uro - 400,- €uro).

Verstoß Beschränkung (z.B. mit offenem Motorrad = Kraftrad mit mehr als 25 kW Leistung bzw. einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg also mindestens 6,25 kg/kW gefahren, obwohl Beschänkung im Führerschein noch (zeitlich) vorhanden ist) = Straftat = Verlust aller Führerscheinklassen und zeitliche Sperre bis zum Neuerwerb, je nach Verstoß evtl. noch Idiotentest

Gilt zwar für Deutschland, aber vielleicht hilft Dir das für Deine weiteren Nachforschungen
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