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Ungelesen 21.04.11, 19:02   #8
freesy
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Hallo Nini,

ich kann dir sagen es gibt diesbezüglich, wenn du alles auch Schriftlich beweisen kannst die erste Instanz Rechtsmittel einzulegen.

Diese wäre:
Eine schriftliche Abmahnung -entspricht einer Unterlassung- von deinem Anwalt zu veranlassen.

Nächste Instanz wäre:
Bei nicht Unterlassung, durch deinen Anwalt oder auch selbst mit der Kopie des Schreibens von deinem Anwalt eine Einstweilige zu erwirken.

Letzter Schritt:
Klage

MfG
Richi
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