Hallo Nini,
ich kann dir sagen es gibt diesbezüglich, wenn du alles auch Schriftlich beweisen kannst die erste Instanz Rechtsmittel einzulegen.
Diese wäre:
Eine schriftliche Abmahnung -entspricht einer Unterlassung- von deinem Anwalt zu veranlassen.
Nächste Instanz wäre:
Bei nicht Unterlassung, durch deinen Anwalt oder auch selbst mit der Kopie des Schreibens von deinem Anwalt eine Einstweilige zu erwirken.
Letzter Schritt:
Klage
MfG
Richi
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