Zitat:
Zitat von QQQWERT
Auf ein Einschreiben habe ich eigentlich keine Lust.
|
Keine Lust?

Wenn ich sowas lese, hab' ich eigentlich auch
keine Lust, zu antworten, aber interessiert hat mich das dann doch...
Da die googlebare Email-Adresse
[email protected] nicht der
gerd c. handelsonderneming gehört, sondern dem
Deutschen Videoring, oder so, ist ein Widerruf über diese auch
nicht rechtswirksam!
Da davon auszugehen ist, dass Du bei "Vertragsabschluß" nicht über Dein Widerrufsrecht aufgeklärt wurdest, läuft allerdings auch keine Widerrufsfrist - d.h. auf gut deutsch:
gerd c. kann sich mit dem Papier auf dem Du unterschrieben hast, den werten Popo abwischen!
Alles nachzulesen im
zweiten(!) Google-Treffer... Suchbegriff: "meyd handelsonderneming email adresse"
Da dies alles aber reichlich Ärger, Nerven und Umstände kosten kann, würde ich an Deiner Stelle (auch wenn ich keine Lust dazu habe) schriftlich per Fax (Sendebericht aufbewahren!) oder per Post-Einschreiben den "Vertrag"
und die möglicherweise gegebene Einzugsermächtigung widerrufen!
Falls dennoch Geld abgebucht wird, von Deiner Bank zurückbuchen lassen und den Abbucher sperren lassen - das geht.
BTW: Hast Du denn eine Kopie / einen Durchschlag des Schriebs bekommen?
EDIT: Jetzt fällt mir gerade auf, dass sich sogar die Faxnummern aus verschiedenen Quellen unterscheiden! Also: Ab zur Post!