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Ungelesen 06.04.11, 11:35   #12
CAJ
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So habe es nun geklärt.

Für die die es interessiert.

Wärend der Probezeit ist nach §7 Absatz 1. eine Kündigung OHNE einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen möglich.

Heist soviel wie, mann kann von heute auf morgen gehen und muss keine Gründe dafür angeben.
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