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Ungelesen 01.04.11, 20:26   #1
CAJ
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Standard Kündigung in der Probezeit in NRW

Hi
Hab ma ne frage an euch vlt kann mir ja jemand weiterhelfen.

Und zwar würde ich gerne Wissen ob is in NRW wären der Probezeit bei einer Handwerskausbildung eine ,,Kündigungsfrist" gibt ?

Ich frage hier WEIL ich habe meinen Ausbildungsvertrag noch nicht zurück erhalten also kann ich dort nicht nachschauen.
Und die Handwerkskammer leider schon zu hat, und ich keine Lust habe am Montag in meinen Betrieb aufzutauchen.
Eine neue Ausbidlungsstelle habe ich bereits diese beginnt in zwei Wochen also ist das ganze nichts unüberlegtes.
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